Supervision wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für AusbildungskandidatInnen der Klinischen und Gesundheitspsychologie, des psychotherapeutischen Propädeutikums, der Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung und der Leitungsausbildung für KindergartenpädagogInnen angeboten. Möglich sind sowohl Einzel- als auch Gruppensettings.

 

Ausmaß und Setting sind jedoch je nach Ausbildung gesetzlich festgelegt: 

 

Für AusbildungskandidatInnen zum/ -r Klinischen- bzw. GesundheitspsychologIn (siehe Psychologengesetz)

"...eine die Tätigkeit gemäß Abs. 1 begleitende gleichzeitige Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten, die anhand konkreter dokumentierter Fallbeispiele eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleistet, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind."

 

Für TeilnehmerInnen des psychotherapeutischen Propädeutikums (siehe Psychotherapiegesetz)

 

„… Einzel- oder Gruppensupervision in der Dauer von zumindest 20 Stunden“.

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Ausbildung zum Lebens-und Sozialberater lautet die gesetzliche Regelung:

…. Supervision im Ausmaß von mindestens 100 Stunden, mindestens 10 davon in Einzelsupervisionseinheiten.“

 

TeilnehmerInnen des Leitungslehrgangs für KindergartenpädagogInnen benötigen 3 Supervisionsstunden.